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Wassergebühren
Grundgebühr für Zähler monatlich 1,00 € + jeweils gültige Umsatzsteuer
pro Kubikmeter Wasser 1,56 € + jeweils gültige Umsatzsteuer
Zahlungstermine: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Grabnutzungsgebühren in Reichenschwand:
Für die Betreuung Ihres Kindes im Haus für Kinder werden folgende Beiträge erhoben:
Wassergrundgebühr für Zähler monatlich 1,00 € + jeweils gültige Umsatzsteuer
pro Kubikmeter Wasser 1,56 € + jeweils gültige Umsatzsteuer
Zahlungstermine: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
pro m² Grundstücksfläche 1,39 € zuzüglich jeweils gültige Umsatzsteuer
pro m² Geschossfläche 8,48 € zuzüglich jeweils gültige Umsatzsteuer
Abwassergrundgebühr für Zähler monatlich 3,50 €
pro Kubikmeter Abwasser 2,79 €
Zahlungstermine: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
pro m² Grundstücksfläche 2,12 €
pro m² Geschossfläche 8,07 €
Grundsteuer A 270 v.H.
Grundsteuer B 190 v.H.
Zahlungstermine: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
310 v.H.
Zahlungstermine: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
je Hund 31,00 €
Kampfhund 8-fache des einfachen Steuersatzes = 248 €/Jahr
Zahlungstermin: 01.04.
Alle Steuern, Gebühren oder Abgaben müssen von dem/von der Pflichtigen zur Fälligkeit überwiesen bzw. bar eingezahlt werden.
Durch den fast ausschließlichen Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung wird für jeden/jede unserer Kunden/Kundinnen eine Personenkontonummer vergeben. Nur durch die richtige Angabe bei Überweisungen kann eine ordnungsgemäße Verbuchung garantiert werden.
Wer ein einfacheres Verfahren vorzieht oder eventuelle Verspätungszuschläge vermeiden möchte, sollte das Abbuchungsverfahren in Anspruch nehmen und uns dazu einen Auftrag erteilen. Die dazu notwendigen Vordrucke erhalten Sie bei der Gemeindekasse oder als Download.
Sepa-Mandat.dotx
mit Word beschreibbar
PDF-Datei
Veröffentlicht am: 27.07.2023
Grabnutzungsgebühren in Reichenschwand:
Gebühren für Leichenhallennutzung: 50,00 Euro
Grabart | Nutzungszeit | Gebühr |
|---|---|---|
Reihengrab | 25 Jahre | 500,00 Euro |
Familiengrab | 25 Jahre | 750,00 Euro |
Urnengrab | 15 Jahre | 235,00 Euro |
Urnenwandgrab | 15 Jahre | 500,00 Euro |
Entsorgung von Grün- und Erdabfällen:
– bei Erdbestattung 50,00 Euro
– bei Urnenbestattung 30,00 Euro
Genehmigung von Grabmälern | 35,00 Euro |
Ausstellung eines Grabbriefes | 15,00 Euro |
Umschreibung des Grabnutzungsrechts | 15,00 Euro |
Bestätigung einer Urnenbeisetzung | 15,00 Euro |
Verschlussplatze für Urnenwandgrab | 215,00 Euro |
Auskünfte erteilt die Friedhofverwaltung, Frau Brendel, Bürgerbüro.
Für die Betreuung Ihres Kindes im Haus für Kinder werden folgende Beiträge erhoben
Buchungszeit | Kleinkinder | Regelkinder | Schulkinder |
|---|---|---|---|
1 – 2 Std. | – | – | 84,50 |
2 – 3 Std. | – | – | 93,00 |
3 – 4 Std. | 195,00 | – | 101,50 |
4 – 5 Std. | 214,50 | 130,00 | 110,00 |
5 – 6 Std. | 234,00 | 143,00 | 118,50 |
6 – 7 Std. | 253,50 | 156,00 | – |
7 – 8 Std. | 273,00 | 169,00 | – |
8 – 9 Std. | 292,50 | 182,00 | – |
9 – 10 Std. | 312,00 | 195,00 | – |
zusätzlich noch monatlich:
Tee- und Spielgeld 5,00 Euro
Essensgeld wird separat erhoben
Seit dem 01.04.2019 gewährt das Land Bayern den Eltern von Kindergartenkindern einen monatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 Euro pro Kind. Der Beitragszuschuss wird von uns automatisch in Abzug gebracht. Somit ist nur noch der Differenzbetrag zur gebuchten Beitragskategorie zur Zahlung fällig.
Sobald 3 oder darüber hinaus mehrere beitragspflichtige Kinder aus einer Familie gleichzeitig die gemeindliche Kindertageseinrichtung besuchen, ist immer das Kind mit der geringsten Gebühr beitragsfrei. Für alle anderen Kinder ermäßigt sich die Gebühr nicht.
Alle Steuern, Gebühren oder Abgaben müssen von dem/von der Pflichtigen zur Fälligkeit überwiesen bzw. bar eingezahlt werden.
Durch den fast ausschließlichen Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung wird für jeden/jede unserer Kunden/Kundinnen eine Finanzadresse vergeben. Nur durch die richtige Angabe bei Überweisungen kann eine ordnungsgemäße Verbuchung garantiert werden.
Wer ein einfacheres Verfahren vorzieht oder eventuelle Verspätungszuschläge vermeiden möchte, sollte das Abbuchungsverfahren in Anspruch nehmen und uns dazu einen Auftrag erteilen. Die dazu notwendigen Vordrucke erhalten Sie bei der Gemeindekasse oder als Download.
Sepa-Mandat.dotx
mit Word beschreibbar
PDF-Datei
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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