Steuern und Gebühren

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Gebühren, Beiträge und Steuern

Wassergebühren
Grundgebühr für Zähler monatlich 1,00 € + jeweils gültige Umsatzsteuer
pro Kubikmeter Wasser 1,56 € + jeweils gültige Umsatzsteuer
Zahlungstermine: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

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Friedhofsgebühren

Grabnutzungsgebühren in Reichenschwand:

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Kinderbetreuungskosten

Für die Betreuung Ihres Kindes im Haus für Kinder werden folgende Beiträge erhoben:

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Wassergebühren

Wassergrundgebühr für Zähler monatlich 1,00 € + jeweils gültige Umsatzsteuer
pro Kubikmeter Wasser 1,56 € + jeweils gültige Umsatzsteuer

Zahlungstermine: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

pro m² Grundstücksfläche 1,39 € zuzüglich jeweils gültige Umsatzsteuer

pro m² Geschossfläche 8,48 € zuzüglich jeweils gültige Umsatzsteuer

Abwassergrundgebühr für Zähler monatlich 3,50 €
pro Kubikmeter Abwasser 2,79 €

Zahlungstermine: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

pro m² Grundstücksfläche 2,12 €

pro m² Geschossfläche 8,07 €

Grundsteuer A 270 v.H.
Grundsteuer B 190 v.H.
Zahlungstermine: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

310 v.H.

Zahlungstermine: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

je Hund 31,00 €
Kampfhund 8-fache des einfachen Steuersatzes = 248 €/Jahr

Zahlungstermin: 01.04.

Sonstige Informationen und Regelungen

Alle Steuern, Gebühren oder Abgaben müssen von dem/von der Pflichtigen zur Fälligkeit überwiesen bzw. bar eingezahlt werden.
Durch den fast ausschließlichen Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung wird für jeden/jede unserer Kunden/Kundinnen eine Personenkontonummer vergeben. Nur durch die richtige Angabe bei Überweisungen kann eine ordnungsgemäße Verbuchung garantiert werden.

Wer ein einfacheres Verfahren vorzieht oder eventuelle Verspätungszuschläge vermeiden möchte, sollte das Abbuchungsverfahren in Anspruch nehmen und uns dazu einen Auftrag erteilen. Die dazu notwendigen Vordrucke erhalten Sie bei der Gemeindekasse oder als Download.

Downloads

Sepa-Mandat.dotx

mit Word beschreibbar

PDF-Datei

Veröffentlicht am: 27.07.2023

Grabnutzungsgebühren in Reichenschwand:

Gebühren für Leichenhallennutzung: 50,00 Euro

Grabart
Nutzungszeit
Gebühr
Reihengrab
25 Jahre
500,00 Euro
Familiengrab
25 Jahre
750,00 Euro
Urnengrab
15 Jahre
235,00 Euro
Urnenwandgrab
15 Jahre
500,00 Euro

Sonstige Gebühren:

Entsorgung von Grün- und Erdabfällen:

– bei Erdbestattung 50,00 Euro

– bei Urnenbestattung 30,00 Euro

Genehmigung von Grabmälern
35,00 Euro
Ausstellung eines Grabbriefes
15,00 Euro
Umschreibung des Grabnutzungsrechts
15,00 Euro
Bestätigung einer Urnenbeisetzung
15,00 Euro
Verschlussplatze für Urnenwandgrab
215,00 Euro

Ansprechpartner

Auskünfte erteilt die Friedhofverwaltung, Frau Brendel, Bürgerbüro.

Monatlicher Elternbeitrag in Euro ab 01.03.2024

Für die Betreuung Ihres Kindes im Haus für Kinder werden folgende Beiträge erhoben

Buchungszeit
Kleinkinder
Regelkinder
Schulkinder
1 – 2 Std.
–
–
84,50
2 – 3 Std.
–
–
93,00
3 – 4 Std.
195,00
–
101,50
4 – 5 Std.
214,50
130,00
110,00
5 – 6 Std.
234,00
143,00
118,50
6 – 7 Std.
253,50
156,00
–
7 – 8 Std.
273,00
169,00
–
8 – 9 Std.
292,50
182,00
–
9 – 10 Std.
312,00
195,00
–

zusätzlich noch monatlich:

Tee- und Spielgeld 5,00 Euro

Essensgeld wird separat erhoben

Ermäßigung für Regelkinder

Seit dem 01.04.2019 gewährt das Land Bayern den Eltern von Kindergartenkindern einen monatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 Euro pro Kind. Der Beitragszuschuss wird von uns automatisch in Abzug gebracht. Somit ist nur noch der Differenzbetrag zur gebuchten Beitragskategorie zur Zahlung fällig.

Ermäßigung für Geschwisterkinder

Sobald 3 oder darüber hinaus mehrere beitragspflichtige Kinder aus einer Familie gleichzeitig die gemeindliche Kindertageseinrichtung besuchen, ist immer das Kind mit der geringsten Gebühr beitragsfrei. Für alle anderen Kinder ermäßigt sich die Gebühr nicht.

Sonstige Informationen und Regelungen

Alle Steuern, Gebühren oder Abgaben müssen von dem/von der Pflichtigen zur Fälligkeit überwiesen bzw. bar eingezahlt werden.
Durch den fast ausschließlichen Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung wird für jeden/jede unserer Kunden/Kundinnen eine Finanzadresse vergeben. Nur durch die richtige Angabe bei Überweisungen kann eine ordnungsgemäße Verbuchung garantiert werden.

Wer ein einfacheres Verfahren vorzieht oder eventuelle Verspätungszuschläge vermeiden möchte, sollte das Abbuchungsverfahren in Anspruch nehmen und uns dazu einen Auftrag erteilen. Die dazu notwendigen Vordrucke erhalten Sie bei der Gemeindekasse oder als Download.

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08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr